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Spielordnung ab 2024

Platz- und Spielordnung

Grundlage unseres Spielbetriebes sind sportliche Fairness, gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit sowie das Bemühen jedes Einzelnen um Ordnung und Sauberkeit. Wir bitten unsere Mitglieder und Gäste, hiernach zu verfahren und die Platz- und Spielordnung in diesem Sinne anzuwenden.

 

§ 1 Anlage, Verantwortlichkeit, Grundsätzliches

  1. Jeder Spieler hat die Anlage pfleglich zu behandeln und den Anweisungen des Vorstands zu folgen.

  2. Der Vorstand hat das Recht, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die zur Ausführung der Pflegearbeiten an der Anlage notwendig sind. Unbespielbare Plätze bzw. Plätze, an denen Reparaturen oder Pflegearbeiten durchgeführt werden müssen, können vom Vorstand oder vom Platzwart gesperrt werden.

  3. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Sport- oder der Platzwart. Sollte dieser verhindert sein, entscheidet ein anderes Mitglied des Vorstands.

  4. Die Plätze dürfen nur mit Sandplatzschuhen betreten werden. Der Platz ist vor dem Spielen ausreichend zu bewässern. Nach dem Spielen muss der Platz vollständig abgezogen und die Linien gefegt werden. Aushänge zur Platzpflege (z.B. zu Saisonbeginn) sind zu beachten. 

  5. Der Sportwart ist berechtigt, für Turniere, Meden- oder Pokalspiele oder Mannschaftstraining bestimmte Plätze in Anspruch zu nehmen und für den allgemeinen Spielbetrieb zu sperren. Dies wird im Belegungsplan eingetragen.

     

§ 2 Spielberechtigung

  1. Grundsätzlich stehen allen (aktiven) Mitgliedern alle nicht durch Training oder Turniere belegte Plätze zur Verfügung. Es bestehen keine Unterschiede zwischen Jugendlichen und Erwachsenen bezüglich Spielberechtigung und Tageszeiten. Mitglieder, die hinsichtlich der Spielzeit flexibel sind (z.B. Schüler, Rentner), bitten wir aus Rücksichtnahme auch vormittags oder nachmittags zu spielen. 

  2. Passive Mitglieder haben kein Spielrecht. Für diese gilt für die Nutzung der Plätze die jeweils gültige Gästeregelung.

  3. Teilnehmer an Mannschaftswettbewerben sind vor und nach den Spielen nicht mehr spielberechtigt, wenn die Plätze von anderen aktiven Mitgliedern beansprucht werden. Dies gilt auch im Falle von Auswärtsspielen. Für Teilnehmer an Jugend-, Mannschafts- oder Einzeltraining sowie für Spieler mit festen Spielzeiten gilt diese Regelung auch am Trainingstag vor und nach dem Training, wenn die Plätze von anderen aktiven Mitgliedern beansprucht werden. 

  4. Die Spieldauer beträgt 60 Minuten für Einzel und 90 Minuten für Doppel/Mixed inklusive der Platzpflege.

  5. Spielerlaubnis besteht nach Eintragung in den Belegungsplan mit Vor- und Zunamen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: 

     

    I) Die Eintragung erfolgt, sobald die Spielpaarung komplett vor Ort ist. 

    II) Die Eintragung erfolgt dort, wo bereits am längsten gespielt wird. 

    III) Die Eintragung darf nicht auf einem belegten Platz erfolgen, sofern ein anderer Platz frei ist.

    IV) Eine Einzel-Eintragung kann kurzfristig zu einer Doppel-Eintragung erweitert werden. 

    V) Die tatsächliche Spielpaarung entspricht der eingetragenen Spielpaarung. 

    VI) Die Eintragungszeit entspricht dem Spielbeginn. 

    VII) Der Spielstart / die Platzbelegung erfolgt schnellstmöglich nach der Eintragung.

     

    Vereinstrainer haben das Recht, am Tag des Trainings die Trainingszeiten vorab einzutragen unter den mit dem Vorstand vereinbarten Bedingungen.

 

§ 3 Feste Trainings- und Spielzeiten

  1. Feste Trainingszeiten für Jugendtraining und Mannschaftstraining sowie für sonstige feste Spielzeiten müssen vor Saisonbeginn spätestens bis zum 28.02. beim Sportwart beantragt werden. 

  2. Der Vorstand entscheidet über diese Anträge nach von ihm festgelegten Kriterien. 

  3. Der Belegungsplan mit festen Trainings- und Spielzeiten wird zu Saisonbeginn durch Aushang am Clubhaus und auf der Homepage des Vereins bekanntgegeben.

 

§ 4 Gästeregelung

  1. Gäste dürfen nur dann spielen, wenn der Platz nicht von einem aktiven Mitglied beansprucht wird. 

  2. Hat der Gast das Spiel begonnen, darf er bis zum Ende der gebuchten Zeit spielen. Bezüglich der Spieldauer gilt § 2 Ziffer 4.

  3. Die Gastgebühr ist vor dem Spielen gemäß der am Belegungsplan ausgehängten Zahlweise zu entrichten.

    Die Gastgebühr beträgt für jeden

  • Erwachsenen 10 € 

  • Auszubildenden, Studenten, Jugendlichen 5 €. 

  1. Für den Gast gelten die Regelungen zur Eintragung in den Belegungsplan (siehe oben, § 2 Ziffer 5).  Spielt der Gast mit einem aktiven Mitglied des Clubs, hat dieser dafür zu sorgen, dass der Eintrag vorgenommen wird. 

     

 

§ 5 Allgemeines

  1. Beanstandungen und Beschwerden sind an den Sportwart zu richten.

  2. Grobe Verstöße können vom Sportwart im Auftrag des Vorstands insbesondere mit Ermahnungen oder mit befristeten Spielverboten geahndet werden.

 

 

Schönes Spiel!

 

Eitorf, 14.11.2023 (Euer Vorstand)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 03. April 2024

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